Ausgabe 01 | 2021

EINZELAUSGABEN BESTELLEN

AUSZUG AUS DEM INHALT:

PFLEGE UND RECHT
Erkrankung Auszubildender
Für den Fall der Erkrankung Auszubildender regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) in § 3, dass diese Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu einer Dauer von sechs Wochen haben, wenn sie ohne ihr Verschulden arbeitsunfähig erkrankt sind. Allgemein nimmt man das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit an, wenn Auszubildende infolge ihrer Erkrankung außerstande sind, ihren sich aus dem Ausbildungsverhältnis ergebenden Pflichten nachzukommen.

EINRICHTUNGSSPEZIFISCHE VERSORGUNG
Gender und sexuelle Orientierung im Alter
Seit einigen Jahren beschäftigen sich immer mehr Autor*innen mit der Frage, welche Handreichungen Mitarbeitende im Gesundheitssystem brauchen, um adäquater auf die Bedürfnisse älterer LGBTQI*-Personen1 einzugehen. Ihre (pflegerischen) Anliegen werden nicht erkannt, sie berichten von schwer zu überwindenden Barrieren im Gesundheitssystem und fühlen sich diskriminiert. Der Fokus der Publikationen liegt auf der sexuellen Orientierung und/oder der Genderidentität.

PFLEGEPÄDAGOGISCHE HILFEN
Game Based Learning: Spielerische Wissensvermittlung in der Pflegeausbildung
Internetbasierte Spiele in formellen Lehr- und Lernkontexten kommen bereits seit Ende der 1990er-Jahre zum Einsatz. An Lernspiele ist unter anderem die Erwartung geknüpft, dass der damit verbundene Spaßfaktor Auszubildende im Zeitalter digitaler Transformation fordert und fördert. Im Zuge veränderter Einstellungsmuster zur Arbeit entstandene Bedürfnisse, bedingt durch die generationenübergreifende Bedeutung von Spaß als Folge der Erlebnisgesellschaft, können zielorientiert für die Ausbildung genutzt werden.

ANLEITEN UND BEURTEILEN
Corona, COVID‑19 oder SARS‑CoV‑2
Corona, COVID-19 oder SARS-CoV-2 – 2019 hätte noch keiner mit diesen Begriffen etwas verbunden. Dies hat sich durch die Entwicklungen im ersten Quartal des Jahres 2020 schlagartig geändert. Mittlerweile kennen sogar Kinder mindestens eine der Bezeichnungen und seit der Spanischen Grippe gab es keine Erkrankung, die weltweit so massive Auswirkungen auf alle Lebensbereiche hatte. In dem nachfolgenden Beitrag erfahren Sie mehr zu folgenden Themen.

CE 05: Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken
Die curriculare Einheit (CE) 05: „Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken“ verfügt über einen Gesamtstundenumfang von 340 Stunden. Der Einstieg in diese curriculare Einheit im 1. Ausbildungsdrittel kann über einen Bericht von Auszubildenden über ihre Erfahrungen im chirurgischen oder internistischen Einsatz im Krankenhaus erfolgen. Erforderliche Wissensgrundlagen aus der Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie sollten sinnvoll kombiniert werden. In den ersten beiden Ausbildungsdritteln liegt der Fokus auf den wichtigsten Pflegediagnosen und Handlungsmustern in den chirurgischen und internistischen Bereichen sowie systemisch gesehen auf den Rahmenbedingungen des akutstationären Versorgungbereichs. Im letzten Ausbildungsdrittel stehen die sektoren- und berufsgruppenübergreifende Organisation des Versorgungsprozesses, vor allem bei komplexen gesundheitlichen Problemlagen, im Vordergrund.

KOMMUNIKATION UND GESPRÄCHSFÜHRUNG
„Du kannst es einfach nicht!“ – Mobbing in der Pflege
Wie erkenne ich Mobbing, und was kann ich als Praxisanleiter dagegen tun? Corona zeigt: Die „systemrelevante“ Pflege funktioniert – auch unter den härtesten Arbeitsbedingungen. Doch die Pandemie spült auch ein Thema in den Vordergrund, das leider immer schon zur Pflege gehört: Mobbing. Bei einer Online-Umfrage des Neuropsychiatrischen Zentrums Hamburg (NPZ) klagten im Juni 2020 65 % der Befragten über Mobbing in ihren Teams. Das betrifft auch viele Auszubildende und damit auch die Praxisanleiter.

ARBEITSHILFEN

  • Merkblatt: Verhalten im Krankheitsfall
  • Merkblatt: zur Präventionswirkung von Atemschutzmasken

*

Liebe Leserinnen und Leser,

in einem Berufsfeld, in dem der Frauenanteil so hoch ist, wie in der Pflege, versteht es sich für mich von selbst, in Texten nicht auf das generische Maskulinum zu pochen – also die männliche als allgemeingültige Form zu verwenden. Gendergerechte Sprache soll darüber hinaus nicht nur Frauen sichtbarer machen, sondern auch das Vorhandensein von mehr als zwei Geschlechtern berücksichtigen.

Sie haben in den Medien sicherlich verfolgt, wie hitzig über gendergerechte Sprache diskutiert wird und nicht selten ufern die Diskussionen in Streit aus. Ich weiß nicht, wie lange diese Debatten noch fortgeführt werden, aber ich weiß, dass ich sie nicht beenden werde.

Für mich steht außer Frage, dass Sprache Vielfältigkeit widerspiegeln muss und deshalb unterstütze ich diese Entwicklung. Trotzdem stehen alle Medienmacher wie auch ich vor einem Dilemma: Unser Handwerkszeug Sprache soll leicht verständlich, schnell zu erfassen und undogmatisch sein.

Die Beiträge in Ihrer PraxisAnleitung sollen klar formuliert werden und dabei bewusst, kreativ und sensibel mit geschlechtergerechter Sprache umgehen. Und wir wollen mit Sprache experimentieren. Deshalb überlassen wir es unseren Autor:innen, Beiträge gemäß ihres individuellen Sprachgefühls zu verfassen. Redigierend eingreifen werden wir nur an den Stellen, an denen schnelle Erfassbarkeit oberstes Gebot ist, wie zum Beispiel in „Schritt-für-Schritt-Anleitungen“.

Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang auch Ihre Meinung. Schreiben Sie uns und teilen uns Ihre Wünsche zu einer fairen Sprache mit.

Ich wünsche nun viel Freude beim Lesen Ihrer PraxisAnleitung, die hoffentlich für möglichst viele Leserinnen und Leser spannende Beiträge bereithält.

Sebastian Albrecht
Redaktion „Die Praxisanleitung“