Ausgabe 03 | 2025

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AUSZUG AUS DEM INHALT:

AKTUELLES
Sonderkündigungsschutz für Schwangere
Nach § 4 S. 1 KSchG muss eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung bei Gericht eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, ist die Klage unter engen Voraussetzungen nachträglich zuzulassen. Das Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf weibliche Auszubildende in der Pflege.

RECHTLICHES
Das Zeugnis als „Aushängeschild“ Ihrer Auszubildenden
Auszubildende haben bei Beendigung der Ausbildung Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Einrichtungen sollten die Verpflichtung zur Zeugniserstellung ernst nehmen. Das Zeugnis dient als Unterlage für eine neue Bewerbung und ist gleichzeitig sozusagen die Visitenkarte des Auszubildenden. Damit ist es für dessen berufliches Fortkommen von erheblicher Bedeutung.

EINRICHTUNGSSPEZIFISCHE VERSORGUNG
Auszubildende haben Anspruch auf Pausen – Wie gewähren Sie diese richtig?
Praxisanleiter/-innen sollten sich mit dem Thema „Pausen“ auseinandersetzen. Diese sind ein wichtiger Faktor in der Ausbildung und sorgen dafür, dass sich Auszubildende nach der Pause wieder mit frischer Energie ihren Aufgaben widmen können und damit leistungsfähiger sind. Nur so kann ein optimaler Ausbildungserfolg erzielt werden.

PFLEGEPÄDAGOGISCHE HILFEN
Emotionale Belastungen von Auszubildenden in pflegerischen Berufen
Die Robert-Bosch-Stiftung hat in Zusammenarbeit mit der deutschen UNESCO-Kommission (2024) im Juni 2024 einen teilweise besorgniserregenden Bericht zur psychischen Gesundheit von Schüler*innen veröffentlicht. Eines der Ergebnisse ist, dass viele Kinder und Jugendliche auf der einen Seite eine gute psychische Gesundheit in den letzten 20 Jahren hatten.

KOMMUNIKATION UND GESPRÄCHSFÜHRUNG
Nicht immer vermeidbar: Konflikte am Arbeitsplatz
Achtung, Spoiler-Alarm: Menschen verhalten sich unterschiedlich! Sie haben Ihre Wertvorstellungen, Einstellungen und persönlichen Normen. Die anderen (leider) auch. Das ist im Grunde kein Problem, wenn viele nicht der Meinung wären, dass sie im Recht, dass ihre Einstellungen „richtig“ und davon abweichende entsprechend „falsch“ seien. Was tun?

Jugend

Liebe Leserinnen und Leser,

diesen Monat wird der „Internationale Tag der Jugend“ gefeiert. Genauer gesagt am 12. August. Nach fast sechs Jahren „PA – Das Magazin“ die Bedeutung der Jugend einmal ins rechte Licht zu rücken. Geschmunzelt über allerlei Unzulänglichkeiten bei „der“ Jugend wird ja oft. Aber mir fällt kaum ein anderer Ort ein, an dem die Wichtigkeit des Nachwuchses deutlicher wird, als im Rahmen einer Ausbildung zur professionellen Pflegekraft.

Denn die Jugend bringt frischen Wind, neue Perspektiven und manchmal auch die Frage, warum man eigentlich das Desinfektionsmittel nicht als Parfum benutzen darf. Sie fordert uns heraus, Routinen zu hinterfragen und die eigene pädagogische Kreativität zu wecken.

Gerade in der Pflege ist die Förderung von Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein essenziell – und das nicht erst durch die Einführung der Generalistik mit ihren Kompetenzbereichen … Die Praxisanleitung ist somit schon immer eine Bühne, auf der nicht nur Wissen vermittelt, sondern auch Mut gemacht wird, Fehler zu machen – und daraus zu lernen. Und ja, manchmal muss man als Praxisanleitung auch einfach tief durchatmen, wenn Auszubildende zum dritten Mal die Blutdruckmanschette falsch anlegen.

Aber: Jeder Profi hat mal klein angefangen – und vielleicht war der eigene Start auch nicht ganz so souverän, wie man es heute gern erzählt.

Der Internationale Tag der Jugend erinnert uns daran, dass junge Menschen nicht nur unsere Zukunft sind, sondern auch unsere Gegenwart mitgestalten wollen – und sollen. In der Praxisanleitung heißt das: Zuhören, ernst nehmen, gemeinsam Lösungen finden. Und ab und zu auch mal gemeinsam lachen, wenn der Alltag wieder einmal zeigt, dass Lernen und Lehren keine Einbahnstraßen sind.

In diesem Sinne: Auf die Jugend – und auf alle, die sie auf ihrem Weg begleiten!

Herzliche Grüße

Ihr Sebastian Albrecht
Redaktion „Die PraxisAnleitung“